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Einzelförderung

Wer gefördert wird

Bewerbung

Unterlagen im März

Tabellarischer Lebenslauf mit Passbild, Beschreibung des Vorhabens, Einverständniserklärung der ausländischen Hochschule mit Bestätigung des dortigen Betreuers, aktueller Notenauszug, im Master eine Kopie des Bachelorzeugnisses, das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular sowie die Angabe, ob und in welchem Umfang eine andere Förderung beantragt oder gewährt wurde. Diese Mitteilung ist bis sechs Monate nach Auszahlung eines Hermann-Reissner-Stipendiums zu machen.

Frist

1. März bis 31. März

Bewerbungen müssen zwischen dem 1. März und dem 31. März des jeweiligen Jahres, 23:59 Uhr, eingehen. Außerhalb dieses Zeitraums können Bewerbungen nicht berücksichtigt werden. Bitte den Ausschreibungstext und die Richtlinien beachten.

Wohin die Unterlagen gehen

monika-gubler@hotmail.com Geförderte Studierende